Wissenschaft transnational. Die Schweiz und die akademischen Zwangsmigranten 1933 bis 1950.

Leitung: Prof. Dr. Stefanie Mahrer

Zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen Machtergreifung Ende Januar 1933 befanden sich ca. 800 «nichtarische» Hochschullehrer im Staatsdienst, die mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 ihre Stellungen verloren (Adler-Rudel 1974, 137). Jüdische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zählten damit zu den ersten Berufsgruppen, die der antisemitischen Politik um Opfer fielen. Aber auch zahlreiche nicht-jüdische regimekritische Akademiker sahen sich gezwungen, ihre Lehr- und Forschungsstellen an Universitäten im NS-Herrschaftsbereich aus moralisch-ethischen Überlegungen aufzugeben oder wurden aus politischen Gründen entlassen. Die Wissenschaft ist sich bis heute nicht einig, wie viele Wissenschaftler während der NS-Zeit freiwillig oder unfreiwillig ihre Lehr- und Forschungstätigkeiten aufgaben. Die Zahlen schwanken je nach Studie zwischen 15 Prozent (Szöllösi-Janze 2002, 159) und 39 Prozent (Ferber 1956). Einig ist sich jedoch die Forschung darin, dass die Entlassungen und Vertreibungen einen ungeheuerlichen Verlust für die deutsche Wissenschaftslandschaft bedeuteten (Pross 1966).
Weit über die Hälfte der entlassenen Wissenschaftler emigrierte ins Ausland (Grüttner & Kinas 2007, 143), vornehmlich in die USA und nach Grossbritannien (Röder & Strauss 1999). Für jüdische Emigranten weckte auch die Hebräische Universität im britischen Mandatsgebiet Palästina Hoffnungen, jedoch war die junge Institution aus finanziellen Gründen nur sehr beschränkt in der Lage, Wissenschaftler aus Deutschland aufzunehmen. Die Schweiz war in geographischer, sprachlicher und kultureller Hinsicht ein wichtiges Emigrationsziel für deutschsprachige Akademiker. Ein erster kursorischer Blick auf die Akten ergab eine Liste von knapp fünfzig Personen, die sich zumindest vorübergehend in der Schweiz aufhielten.
Der vorherrschende Überfremdungsdiskurs sowie antisemitische Ressentiments in Behörden und Fremdenpolizei hatten direkte Auswirkungen auf den Umgang mit Flüchtlingen während der NS-Herrschaft, aber auch auf die Berufungspolitik der Hochschulen. Die Einwanderung von Schutzsuchenden wurde beschränkt und schliesslich gänzlich verhindert. Wer Einlass in die Schweiz fand, wurde nur vorübergehend aufgenommen und war verpflichtet, die Weiterreise in einen Drittstaat zu organisieren. Dennoch gelang es einer Reihe von Wissenschaftlern, sich in die Schweiz abzusetzen. Viele von ihnen versuchten, in Sicherheit ihre Karrieren so gut wie möglich weiterzuverfolgen oder (oft erzwungenermassen) ihre Weiterreise zu planen.
Die Frage nach dem Standort Schweiz im transnationalen Netzwerk der Wissenschaft im Exil während der Jahren 1933 bis 1950 leitet das vorliegende Forschungsprojekt mit seinen drei Teilprojekten an.
Das Projekt mit seinen drei Teilprojekten ist multidisziplinär angelegt und führt die Arbeit unterschiedlicher Ansätze innerhalb der Geschichtswissenschaft zusammen. Es sieht vor, den Gegenstand in institutionshistorischer, biographischer, wissenschaftshistorischer und migrationshistorischer Hinsicht zu untersuchen. Den drei Subprojekte gemeinsam ist, dass sie sowohl auf die strukturelle Makroebene wie auch mikrohistorisch auf das Individuelle blicken und damit einen Beitrag zu aktuellen theoretischen Reflexionen innerhalb der Geschichtswissenschaft leisten.
Die damit gewonnenen Resultate schliessen die Lücke der Erforschung der wissenschaftlichen Emigranten in der Schweiz und bilden damit notwendige Ergänzungen zur Geschichte der Schweizer Hochschulen, zur Schweizer Flüchtlingsgeschichte, zur internationalen und transnationalen akademischen Flüchtlingshilfe, zur Geschichte der transnationalen Forschungsgemeinschaft und zur Zirkulation des Wissens während und nach der NS-Herrschaft.

Karriere und Flucht: Transnationale Berufsbiographien geflüchteter Akademiker (Teilprojekt 1)
Prof. Dr. Stefanie Mahrer

Theodor W. Adorno schrieb in seiner im amerikanischen Exil verfassten und 1951 erschienen Schrift Minima Moralia: «Jeder Intellektuelle in der Emigration, ohne alle Ausnahme, ist beschädigt und tut gut daran, es selber zu erkennen, wenn er nicht hinter den dicht geschlossenen Türen seiner Selbstachtung grausam darüber belehrt werden will.» (Adorno 1976, 32) Denn auch wenn Migration ein der Geschichte der Menschheit inhärentes Phänomen ist (Lucassen & Lucassen 2004), bedeutet eine Migration aus Zwang durch die fremde Umwelt, die Enteignung der Sprache (Braese 2013), die Isolation und das Mistrauen (Adorno 1976, 41) einen biographischen Bruch. Emigration kann aber gerade auch deswegen, weil sie aus einer Krise heraus geschieht, Innovationen hervorbringen und wissenschaftliche wie auch gesellschaftliche Leistungen nach sich ziehen, die, so Dan Diner (1998, 3), «unter Bedingen von Stetigkeit und Kontinuität der Lebensentwürfe kaum zu erwarten gewesen wären».
Daran anknüpfend soll in Subprojekt I nach den Implikationen der Flucht für das akademische Schaffen der Emigranten gefragt werden. Dies muss jedoch in den weiteren biographischen Kontext eingebettet werden: Was bedeutet eine Emigration/Flucht, die mit dem Verlust der gesellschaftlichen Stellung einherging, für die akademische Karriere? Wie wurde mit dem Identitätsverlust umgegangen, den eine Migration unter negativen Vorzeichen mit sich brachte?
Das Subprojekt I verfolgt drei Ziele: Erstens soll ein Beitrag zur allgemeinen Migrationsgeschichte geleistet werden, indem nach den Implikationen von Flucht und Emigration für akademische Karrieren im Falle der emigrierten/geflüchteten Wissenschaftlern während der NS-Diktatur gefragt wird. Zweitens sollen anhand von Einzelstudien biographische Wege Einzelner nachverfolgt und zur Darstellung gebracht werden. Der Blick geht dabei über die Schweiz hinaus, da zahlreiche Emigranten freiwillig oder gezwungenermassen nur wenige Jahre in der Schweiz zubrachten. Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung von transnationalen Netzwerken und internationalen Fachgesellschaften für eine gelungene Flucht und eine spätere Fortführung der wissenschaftlichen Karriere, aber auch auf die positive resp. negative Einstellung von Instituten und Hochschulen den Emigranten gegenüber gelegt. Drittens soll der Wissenstransfer, der durch die Zwangsmigration ausgelöst wurde, genau in den Blick genommen werden. Die Emigranten und Emigrantinnen sind Träger von Wissen und Kompetenzen, die als Kapital auf dem Bewerbungsmarkt eingesetzt werden können.

Rekrutierung und Ausgrenzung: Schweizer Hochschulen im Spannungsfeld zwischen Nützlichkeitsdenken und Überfremdungsdiskurs (Teilprojekt 2)
Stefanie Salvisberg, M.A.

Die strukturellen Gegebenheiten des Lehrstuhlprinzips an Schweizer Hochschulen erschwerten die Anstellung von emigrierten Professoren; für den akademischen Nachwuchs hingegen, der in der Regel nur befristete Verträge erhielt, war die Integration in die Hochschullandschaft leichter. Die hierarchische Organisation der Hochschulen war jedoch nur ein Faktor von vielen, der bei der Berufung resp. Anstellung von jüdischen oder politischen Emigranten eine Rolle spielte. Es ist bis heute nicht aufgearbeitet, was die ausschlaggebenden Gründe für die Einstellung emigrierter/geflüchteter Akademiker waren.
Eine vergleichende Studie soll anhand der hier dargelegten Forschungsfragen die Berufungspolitik der Schweizer Hochschulen untersuchen. Um den Umgang mit den Emigranten in den Jahren 1933 bis 1945 historisch einordnen zu können, muss der Zeitraum weiter gefasst werden, nämlich ab dem Erstarken des Überfremdungsdiskurses im Zuge des Ersten Weltkrieges bis in die Nachkriegsjahre, in denen vorübergehend aufgenommene Flüchtlinge aufgrund von Ausweisebeschlüssen das Land verlassen mussten. Der Blick wird auf die Überfremdungspolitik, die Ausgrenzung resp. Rekrutierung ausländischer Wissenschaftler und die Wissenschaftsmigration seit dem Ersten Weltkrieg gerichtet. Dabei sollen das Nützlichkeitsdenken politischer Akteure, aber auch das latente Misstrauen innerhalb des Lehrkörpers, antisemitische Tendenzen und Unterschiede zwischen den Fakultäten (dabei sei insbesondere an die als subjektiv geltenden Geisteswissenschaften und die als objektivierend neutral geltenden Naturwissenschaften gedacht) in Betracht gezogen werden. Es gilt dabei auch zu untersuchen, inwiefern die Universitäten und die ETH mit Behörden in Konflikt gerieten (oder gerade nicht), wenn sie Emigranten einstellten. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass Schweizer Wissenschaftler trotz gegenteiligen Narratives vielfältige Beziehungen zu Akteuren und Institutionen im nationalsozialistischen Deutschland pflegten.
Die Berufung resp. temporäre Einstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern stehen in engem Zusammenhang mit dem Wissenstransfer. Die Vertreibung von Wissenschaftlern aus den deutschen und österreichischen Hochschulen wird von der Forschung einhellig als enormer Verlust für die dortigen Forschungslandschaften gewertet. Für die Aufnahmeinstitutionen bedeutet dies im Umkehrschluss einen Gewinn an hochqualifizierten Wissenschaftlern und deren Wissen. Wissen und Praktiken des Wissens sind mit Personen, Institutionen und interinstitutionellen Fachgesellschaften verbunden. Sogenannte wissenschaftliche Tatsachen sind das Resultat von bestimmten Denkstilen und -kollektiven, die im Kontext von politischen und gesellschaftlichen Strukturen analysiert werden müssen. Es muss daher danach gefragt werden, welche Auswirkungen die Ausgrenzung und Emigration von Wissenschaftlern auf die Generierung von Wissen, auf Austauschprozesse und auf Praktiken von Wissen hatten. Für das vorliegende Projekt sind insbesondere die Fragen nach der Zirkulation von Wissen in Zeiten rassischer und politischer Ausgrenzungen und Krieg, nach den Einflüssen auf den Denk- und Forschungsplatz Schweiz, aber auch nach Veränderungen in der transnationalen Wissensgesellschaft von Bedeutung. Die Frage nach der Zirkulation von Wissen impliziert, dass es sich nicht um einen linearen Transfer handeln kann, sondern dass Wissen mannigfachen und multidirektionalen Veränderungen unterworfen ist. Der Wissenschaftsstandort Schweiz ist dabei nur einer im transnationalen Gefüge, und soll daher im Kontext der sich dynamisch verändernden Topographie des Wissens verstanden werden, ohne dass jedoch die spezifischen Besonderheiten des föderalen Bildungssystems verloren gehen.
Das Subprojekt II verfolgt drei Ziele: Erstens soll eine vergleichende Studie der Schweizer Universitäten und der ETH in Bezug auf deren Umgang mit exilierten Wissenschaftlern erarbeitet werden. Zweitens gilt es, die Handlungsspielräume der Hochschulen in der Einstellung von ausländischen Wissenschaftler auszuloten und schliesslich soll drittens der Wissenstransfer aus Deutschland und Österreich an hiesige Universitäten dargestellt werden.

Nur ein Durchgangsland: Akademische Flüchtlingshilfe und internationale Organisationen (Teilprojekt 3)
Sinja Clavadetscher, M.A.

Der Völkerbund war sich bereits früh bewusst, dass akademische Flüchtlinge als eine separate Subkategorie der allgemeinen Flüchtlingspolitik zu behandeln sind. Im Mai 1934 ernannte der Commissioner for Refugees Coming from Germany des Völkerbundes, James McDonald, ein Expert Committee for Academic and Kindred Refugees from Germany, das sich vornehmlich mit den Problematiken dieser Flüchtlingsgruppe zu befassen hatte. Zu diesem Zeitpunkt existierten bereits über zehn Organisationen, die sich den akademischen Flüchtlingen annahmen. Teilprojekt III stellt sich Frage nach der Rolle des Standorts Schweiz im transnationalen Netzwerk der akademischen Flüchtlingshilfe. Der Status der Schweiz als neutraler Staat machte das Land zu einem beliebten Emigrations- und Fluchtziel und gleichzeitig zum Sitz zahlreicher internationaler Organisationen. Der Völkerbund hatte seinen Hauptsitz in Genf und machte die Stadt dadurch zum Zentrum zahlreicher internationaler Organisationen. Während der NS-Zeit war die Stadt eines der wichtigen internationalen Zentren in Europa: Neben humanitären Organisationen hatten auch akademische und jüdische ihren Sitz in der Genf eingerichtet. Es erstaunt daher nicht, dass sich viele Exilanten vorübergehend dort niederliessen, bevor sie entweder freiwillig oder erzwungenermassen die Schweiz verliessen.
Das Ziel von Subprojekt III ist es, erstens die Rolle der Schweiz und der Stadt Genf im Netzwerk der internationalen und transnationalen akademischen Emigrations- und Fluchthilfe aufzuarbeiten. Vor dem Hintergrund der rigiden Abschottungspolitik im Kontext der geistigen Landesverteidigung, der erklärten Neutralität und nach dem Selbstverständnis der «humanitären Tradition» muss nach der lokalen Integration der internationalen Organisationen und den politischen Handlungsspielräumen dieser Organisationen gefragt werden. Zweitens soll das transnationale Netzwerk (oder die Netzwerke) der internationalen akademischen Fluchthilfe in den Blick genommen werden. Die Verbindungen der Mitglieder spielen dabei eine ebenso zentrale Rolle, wie die Ziele und Politik der Organisationen. Es geht dabei zu sehen, inwiefern persönliche Beziehungen und sozialer Status Einfluss auf die Fluchthilfe hatten. Dies scheint gerade im Hinblick der strengen Hierarchien im akademischen Feld relevant. Dabei löst sich das Projekt von Vorstellungen moralisch motivierter und aktiven Helfern und passiv bleibender Verfolger.